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Religiöse Symbole am Arbeitsplatz

Religiöse Symbole am Arbeitsplatz

Ein kürzlich erschienener Bericht in der Schwäbischen Zeitung schlug große Wellen. Danach soll es den Beschäftigten der Ravensburger Drogeriefiliale Müller untersagt worden sein, religiöse Symbole zu tragen. Die Drogeriemarkt-Kette dementierte ein solches Verbot, wonach die Halskette mit Kreuz genauso tabu gewesen wäre wie das Tragen von Kopftüchern. Mit Verweis auf die religiöse Neutralität und eine vermutlich falsch interpretierte Regelung entzieht sich das Unternehmen dem direkten Konfrontationskurs zur grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit seiner Angestellten.

Problemfall „generelles Symbolverbot“

Dabei ist die Idee eines totalen Verbots religiöser Symbole am Arbeitsplatz keinesfalls uninteressant und wird zukünftig wohl noch häufiger die Gerichte beschäftigen. Derzeit entscheidet der Europäische Gerichtshof über den Fall einer Rezeptionistin einer belgischen Sicherheitsfirma, die gekündigt wurde, da sie mit Kopftuch arbeiten wollte, was jedoch untersagt war. Von Bedeutung dürfte dabei auch die Einschätzung der Generalanwältin Kokott sein, die die Auffassung vertritt, dass keine Diskriminierung wegen der Religion vorliegt, sofern der Arbeitgeber religiöse Symbole am Arbeitsplatz generell verbietet. Die These kann als gewagt angesehen werden – immerhin stellt auch eine Diskriminierung aller Religionen eine Diskriminierung aufgrund der Religion dar -, könnte jedoch ein richtungsweisendes Urteil produzieren.