bei allem, was Recht ist!
Die Juristerei

Bruxellis locuta, causa finita

Bruxellis locuta, causa finita

Der EuGH hat dem deutschen Mautmodell in seiner Entscheidung vom 18. Juni 2019 eine klare Absage erteilt.

Nach Durchsicht des Urteils steht fest, das wirklich in allen wesentlichen Punkten exakt das durch den EuGH bestätigt wurde, was ich bereits in meinem 2016 erschienen Buch zur PKW-Maut an rechtlichen Bedenken geäußert habe. Es ist ein großer Rundumschlag gegen den Versuch Diskriminierung durch möglichst komplexes Regelwerk zu verschleiern.

So heißt es im Urteil abschließend:

“Aus alledem folgt, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV verstoßen hat, dass sie die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt und gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen hat.”

ECLI:EU:C:2019:504 Rn. 164

Am Ende bleiben das grundsätzliche Unverständnis über das Projekt “Ausländermaut”, die grotesken Schlussanträge des Generalanwalts und viele Millionen an Steuergelder, die in eine Maut geflossen sind, die von vorne herein zum Scheitern verurteilt war.