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Straining – Der Blick nach Italien

Straining – Der Blick nach Italien

Andere Länder – andere Sitten. Doch manche Verhaltensweisen lassen sich überall finden, wo Menschen zusammen leben. Deshalb sind Mobbing und Straining auch keine nationalen Eigenheiten, sondern ein über Ländergrenzen hinweg bekanntes Problem.

Während sich deutsche Gerichte in Sachen Mobbing- und Strainingurteilen bisweilen eher bedeckt halten, gibt es andernorts bereits eine gefestigte Rechtsprechung. Ein Blick in das Urlaubsland Italien zeigt, dass dort systematische Diskriminierungen längst im Fokus der Gerichte gerückt ist.

Die Vorraussetzungen

Auch in Italien gilt in Sachen Mobbing und Straining, dass ein langanhaltender, systematischer Prozess erforderlich ist, dessen einzelnen Elemente vom Opfer nachgewiesen werden müssen. Die Anforderungen an Mobbing- bzw. Straininghandlungen sind in Italien klar formuliert:

  1. eine Vielzahl an rechtswidrigen Verletzungshandlungen
  2. nachteilige Auswirkungen auf Gesundheit und Rechte des Opfers
  3. Kausalität, sprich ein Zusammenhang, zwischen den Verletzungshandlungen und den negativen Auswirkungen
  4. Verfolgungsabsicht

Bei Straining, dass in Italien seit 2005 gerichtlich Berücksichtigung findet und seit 2013 durch das Cassationsgericht bestätigt wurde, genügt (statt der Vielzahl an Verletzungshandlungen) eine einzelne Handlung, deren schwerwiegende Folgen langanhaltender Natur sind.

Das Beweisproblem

Dass man in Sachen Mobbing- und Straining allerdings auch in Italien sich dem Beweisproblem ausgesetzt sieht, zeigt die kürzlich ergangene Entscheidung aus Foggia, bei der das Gericht die Berufung des Klägers ablehnte, da keinerlei Dokumente das Vorbringen des Klägers belegten, Urteil v. 28.05.2020 n.159. So sehen sich Mobbing- und Strainingopfer aus anderen europäischen Ländern oft ähnlichen rechtlichen Problemen ausgesetzt, was Anlass für einen europäischen Weg im Umgang mit diesen Phänomenen geben sollte.

Einen straffen Überblick zu Mobbing, Straining und Burnout in Italien findet sich auf der Seite der Kanzlei Leotta.