Datenschutzbeauftragte (DSB) sollten nach dem Urteil des österreichischen Verfassungsgesichtshofs den journalistischen Bereich in den Blick nehmen. Auch wenn im Kernbereich der journalistischen Tätigkeit die DSGVO eine Randerscheinung bleibt, wirft die Entscheidung ihre Schatten voraus.
Europarechtskonforme Auslegung erforderlich
Welche Bedeutung und Auswirkung die österreichische Entscheidung für Deutschland hat und was es nun im journalistischen Bereich aus Datenschutzsicht zu beachten gilt, habe ich in meinem Beitrag der Mai-Ausgabe der Datenschutz PRAXIS aufgezeigt.
Hartmann, Das Medienprivileg auf dem unionsrechtlichen Prüfstand, Datenschutz PRAXIS 05/2023, S. 18 f.