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Alle warten auf die Maut

Alle warten auf die Maut

Nachdem im Herbst 2016 nach Pressemeldungen ein möglicher „Kompromiss“ in Sachen deutscher Pkw-Maut zwischen Dobrindt und der EU-Kommission verlautbart wurde, fehlt es bis heute an stichhaltigen Ergebnissen. Doch das Verfahren ist noch immer bei der Kommission anhängig und von dem möglichen Kompromiss sind nur sehr ungenaue Informationen bekannt. In der Pressemitteilung zur Einleitung des Gerichtsverfahrens heißt es:

„Die deutschen Vorschriften sehen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge einen Abzug von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut vor. Dies würde – allerdings ausschließlich für die in Deutschland registrierten Fahrzeuge – zu einer De-facto-Befreiung von der Maut führen. Darüber hinaus sind die Preise von Kurzzeitvignetten (für Zeiträume unter einem Jahr), die es für in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge geben soll, in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.“

Schenkt man den Meldungen Glauben, so sieht der Kompromiss vor, dass die Preise für Kurzzeitvignetten deutlich gesenkt werden und zudem ein größerer Augenmerk auf die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge gelegt werden soll. Erst kürzlich haben Automobilclubs nochmals den Taschenrechner bemüht und kamen erneut zu dem Ergebnis, dass die geplante Maut keine wirkliche Einnahmequelle sei, da sie kaum Gewinne abwerfe. Durch die neuen Regelungen verschärfe sich dies so sehr, dass die Maut gar droht, ein Verlustgeschäft zu werden.

Doch nicht nur die finanzielle Seite ist spannend. Auch rechtlich wirft der in den Medien diskutierte Kompromiss einige Fragen auf. Zum einen sind die Berechnungsmethoden von Maut und Kfz-Steuer bereits jetzt an die Umweltverträglichkeit gekoppelt. Ein bloßes Absenken der Mauthöhe kann nicht über das europarechtswidrige Gegenrechnen der Maut mit der Kfz-Steuer hinwegtäuschen. Solange sich am Berechnungsmodus nichts ändert und die verbotene Kopplung nicht gelöst wird, bleibt die Diskriminierung ausländischer Fahrzeugführer bestehen. Aufgrund dessen haben einige Nachbarstaaten, wie beispielsweise Österreich, bereits angekündigt, vor dem EuGH zu klagen, sofern diese Pkw-Maut umgesetzt wird.

Aber selbst wenn man all diese Bedenken zur Seite räumt, stößt man auf ein weiteres Hindernis, welches diesem viel beschworenen Kompromiss entgegen steht. Denn die Mautgesetze (Infrastrukturabgabengesetz sowie das Zweite Verkehrsteueränderungsgesetz) sind schon im Sommer 2015 vom Bundestag verabschiedet worden und bereits in Kraft getreten. Ein Kompromiss zwischen EU-Kommission und Bundesverkehrsministerium müsste folglich zunächst noch durch eine Gesetzesänderung im Bundestag beschlossen werden. Und inwieweit im Wahljahr 2017 die dort vertretenen Parteien sich der Mautthematik annehmen werden, dürfte wohl bekannt sein.