Die letzte Möglichkeit um Einzulenken hat die Bundesregierung mit ihrer Antwort auf das jüngste Mahnschreiben der EU-Kommission verstreichen lassen. Darin heißt es, die Brüsseler Bedenken seien „unberechtigt“. Damit kommt Deutschland auch der von der Kommission in ihrer Stellungnahme gesetzten zweimonatigen Frist zur Änderung der Gesetze nicht nach. Nunmehr kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union in Sachen deutscher Pkw-Maut anrufen.
Der Weg vor den EuGH ist frei
Die begründete Stellungnahme war die letzte Stufe des Vorverfahrens, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt so schnell wie möglich abschließen wollte, um die Angelegenheit zeitnah vor dem EuGH zu klären.