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Pkw-Maut

autobahn1Mit der Einführung der sogenannten Pkw-Maut in Deutschland, die spätestens seit der Bundestagswahl 2013 unter dem Schlagwort „Ausländermaut“ ein größeres politisches Thema ist, sind zahlreiche Fragen zur Europarechtskonformität verbunden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankert und in Gestalt des Infrastrukturabgabengesetzes am 8. Juni 2015 in Kraft getreten, war die Pkw-Maut früh ein umstrittenes Projekt.

Der Weg vor dem EuGH

Nachdem die Infrastrukturabgabe (Maut) vom Bundestag im Sommer 2015 beschlossen wurde, laufen derzeit die Vorbereitungen für die technische Inbetriebnahme, die für Beginn 2016 vorgesehen war. Die EU-Kommission hatte am 18. Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und am 10. Dezember 2015 die Bundesregierung nochmals zur Stellungnahme aufgefordert. Verkehrsminister Dobrindt hat angekündigt, mit dem Start der Maut zu warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Am 28. April 2016 hat die EU-Kommission eine begründete Stellungnahme an die Bundesregierung gesandt. Auf die begründete Stellungnahme der EU-Kommission antwortete die Bundesregierung Ende Juni 2016, dass die Brüsseler Bedenken  „unberechtigt“ seien. Durch ein plötzliches Einlenken der EU-Kommission wurden am 24. März 2017 Gesetzesänderungen (mit geringfügigen Änderungen) durch den Bundestag beschlossen und auch den Bundesrat passiert. Da die EU-Kommission daraufhin das Vertragsverletzungsverfahren beendet hat, hat Österreich am 12. Oktober 2017 Klage vor dem EuGH eingereicht (C-591/17).

Am 11. Dezember 2018 fand die erste mündliche Verhandlung vor dem EuGH statt, der Generalanwalt Nils Wahl schlug in seinen Schlussanträgen vom 6. Februar 2019 vor, die Klage abzuweisen.

Der EuGH hat entschieden

Der EuGH hat dem deutschen Mautmodell in seiner Entscheidung vom 18. Juni 2019 eine klare Absage erteilt. Es ist ein großer Rundumschlag gegen den Versuch Diskriminierung durch möglichst komplexes Regelwerk zu verschleiern.

So heißt es im Urteil abschließend:

“Aus alledem folgt, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV verstoßen hat, dass sie die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt und gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen hat.”

ECLI:EU:C:2019:504 Rn. 164

Damit ist der Versuch Deutschlands eine „Ausländermaut“ final gescheitert. Eine PKW-Maut wird wohl dennoch kommen. Derzeit laufen die Vorbereitungen seitens der EU für eine EU-weite streckenabhängige PKW-Maut, deren Einführung für 2027 anvisiert ist. Auf nationaler Ebene beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorgängen rund um die deutsche PKW-Maut.