Mobbing ist ein nicht zu unterschätzendes Thema. Viele Menschen sind von dem Phänomen betroffen. Im Rahmen eines Praktikums bei der Bad Hersfelder Kanzlei Göb & Jansen kam ich erstmals mit dem Themenfeld in Berührung und beschäftige mich seither intensiv mit den rechtlichen Aspekten von Mobbing. Neben Vorträgen und Veranstaltungen zu dem Thema habe ich auch juristische Fachaufsätze veröffentlicht. Die genauen Zusammenhänge im Kontext von Mobbing und Straining auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes habe ich im Zuge meiner Promotion erforscht. Eine groß angelegte, deutschlandweite Mobbing-Studie mit rund 2300 Teilnehmern wurde 2015 von mir durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie finden sich in meiner 2023 erschienenen Dissertation und sind unter www.der-mobbingfall.de abrufbar.
Straining – das neue Mobbing
Mobbing erfährt vor deutschen Gerichten nur dann eine rechtliche Würdigung, wenn mehrere Handlungen vorliegen, die in der Gesamtschau als schwerwiegend erscheinen. Dabei wird jedoch nicht bedacht, dass es neben systematischen Anfeindungen am Arbeitsplatz auch einmalige Ereignisse mit schwerwiegenden Folgen in Form von psychischen und/oder physischen Erkrankungen geben kann. Dieser Fall des sogenannten „Straining“ (vom Englischen to strain für belasten/strapazieren) ist bisweilen im deutschen Arbeitsrecht noch nicht verbreitet. Straining erfasst die Fälle, in denen eine einzelne Handlung derart gravierende und langfristige Folgen entfaltet, dass das Opfer – ähnlich wie beim Mobbing – Gesundheitsschäden oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen erleidet. Somit gelingt mit der Figur des Strainings der Lückenschluss für die bisweilen außer Acht gelassene rechtliche Würdigung der Folgenseite von Mobbingfällen.
Sterbezimmerfälle
Sogenannte Sterbezimmer sind eine beliebte Methode, um sich unliebsamen Mitarbeitern (insbesondere aus Chefetagen) zu entledigen. Dabei wird ein Mitarbeiter von seinem bisherigen Büro in ein anderes, zumeist kleineres, Zimmer versetzt und von der betrieblichen Kommunikation isoliert. Die steigende Beliebtheit dieser Methode resultiert nicht zuletzt darin, dass seitens der Betroffenen kaum bis keine rechtliche Handhabung gegen diese Art des Mobbings besteht.
Um diesem Phänomen entgegenzutreten und eine rechtliche Handhabe zu entwickeln, habe ich bereits 2012 mit RA Frank Jansen (Kanzlei Göb & Jansen, Bad Hersfeld) einen Aufsatz zu diesem Thema veröffentlicht. Darin legen wir dar, dass diese als Straining bezeichnete Art des Mobbings rechtliche Anprüche (z.B. wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts) begründen muss. Dem von Prof. Dr. Ege entwickelte Begriff des Strainings wird dabei eine rechtliche Relevanz zugeschrieben.