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105.000 Euro Entschädigung wegen verbaler sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

105.000 Euro Entschädigung wegen verbaler sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

In Italien hat ein Gericht in Sachen Mobbing eine bahnbrechende Entscheidung getroffen und einer Frau 105.000 € Entschädigung zugesprochen, weil diese an der Arbeitsstelle von ihrem Chef fortdauernd verbal sexuell belästigt wurde.

Das Gericht im italienischen Como hatte über folgenden Sachverhalt zu urteilen: Der Chef eines kleinen Textilunternehmens in der Lombardei, welches über rund 20 Mitarbeiter verfügte, drangsalierte eine Angestellte über fünf Jahre hinweg mit vulgären und obszönen Witzen. Die sexuellen Anfeindungen fanden ausschließlich verbal statt, jedoch oft in Gegenwart von Kollegen sowie Dritten. Das Opfer der sexuellen Belästigung, die Klägerin, erklärte vor Gericht, dass es für sie arbeitsmäßig und menschlich die Hölle war.

Gutachter Ege sprach von Selbstbeschuldigung

Maßgeblich für die Entscheidung war das Gutachten des Psychologen Prof. Dr. Harald Ege, der den Begriff Mobbing in Italien entscheidend geprägt hat. Ege stellte bei der Klägerin jahrelange Panikattacken fest. Als Gerichtssachverständiger berichtete er davon, dass sich die Klägerin bereits abgeschrieben hatte und sich selbst die Schuld an der Situation gab – eine typische Folge von Belästigung und sexueller Gewalt. Letztlich hatten die Arbeitsbedingungen zu einer chronischen Depression geführt. Der immensen psychischen Belastung am Arbeit hatte sich die Klägerin nur so lange ausgesetzt, da sie eine Hypothek bezahlen musste und eine Jobsuche aufgrund der Krise nicht einfach gewesen wäre.

Verbale sexuelle Belästigung ist Mobbing

Neu ist an dem Ansatz der italienischen Richter, dass sie auch die rein verbale sexuelle Belästigung – ohne jeglichen körperlichen Kontakt – als Mobbing werten. Denn, so folgerten die Richter aus dem Gutachten von Ege, der “Arbeitgeber hatte durch sein obszönes nicht hinzunehmendes Verhalten objektiv den Respekt bzw. die Ehre der Klägerin verletzt und eine feindliche, erniedrigende und demütigende Arbeitsumgebung geschaffen”.

Hohe Entschädigungssumme

Beachtlich ist zudem die Höhe der Geldentschädigung, die mit 105.000 € zu Buche schlägt. Neben der hohen Entschädigung hat der Beklagte auch noch die Kosten des Verfahrens zu tragen, sodass dieser insgesamt knapp 150.000 € zahlen muss.

Anmerkung

Auch wenn die Entscheidung im europäischen Ausland ergangen ist, so lässt sich eine Tendenz hin zu höheren Entschädigungszahlen bei Mobbingprozessen erkennen. Die Gerichte agieren sensibler in Sachen Diskriminierung und Belästigung. Es wäre wünschenswert, wenn sich dieser Trend fortsetzen und auch deutsche Gerichtssäle erreichen würde. Bemerkenswert ist auch die Rolle des Gerichtssachverständigen in Italien. Im vorliegenden Fall hat Prof. Dr. Ege – ein Psychologe und Experte in Sachen Mobbing-Gutachten – diese Rolle wahrgenommen. Ege hat zudem den Begriff “Straining” geprägt und mit seiner Forschung hierzu nicht zuletzt auch meine Arbeit zum Thema Mobbing maßgeblich geprägt.