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Die Juristerei

Update Straining

Update Straining

Warum sich eigentlich die Mühe mit Mobbing machen, wenn man unliebsame Mitarbeiter einfach „kalt stellen“ kann? Das Abstellgleis „Langeweile“ findet häufiger Verwendung in Unternehmen und Behörden als man denkt. Durch sogenanntes Straining wird mit einfachen Mitteln auf die psychische und/oder physische Integrität eingewirkt.

Kleine Maßnahme – große Wirkung

Mit einfachen Maßnahmen, beispielsweise der Versetzung in ein abgelegenes Büro, der Entziehung von Aufgaben usw., werden die Betroffenen in eine Art „Boreout“ getrieben und oft ihrer sozialen Kontakten im Arbeitsleben beraubt. Besonders alarmierend ist neben der hohen Zahl solcher Strainingfälle auch die Tatsache, dass es derzeit kaum eine rechtliche Handhabe gegen diese „subtile Art des Mobbings“ gibt.

Die Seite www.arbeits-abc.de stellt in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ege Tipps für den Strainingfall vor.

Ausführungen zur rechtlichen Seite von Straining finden Sie in meinen folgenden Aufsätzen:

  • Mobbing: Ein unbekanntes Phänomen – Tatort Arbeitsplatz,
    in: AuA 2016, 146 ff.
  • Straining und Mobbing im Lichte des Persönlichkeitsschutzes,
    (zusammen mit RA Frank Jansen),
    in: NJW 2012, 1540 ff.